Gestaltung und steuerliche Optimierung von Testamenten

Ehegatten wählen gerne ein sog. Berliner Testament. Hierbei setzen sich die Ehegatten in einem ersten Schritt gegenseitig zu Alleinerben und das oder die Kinder zu Schlusserben nach dem Letztversterbenden der beiden Ehegatten ein. Steuerlich kann ein solches Testament ungünstig sein. Dies aus zwei Gründen:

Zum einen deshalb, weil Vermögenswerte zweifach der Besteuerung unterworfen werden. Das Vermögen des Erstversterbenden geht zunächst auf den überlebenden Ehegatten und unterliegt u.U. dort der Besteuerung. Verstirbt sodann der Zweite der Ehegatten, geht dasselbe Vermögen auf die Kinder über und unterliegt u.U. dort nochmals der Besteuerung. Zum anderen werden – da die Kinder ja bei dem Versterben des Erstversterbenden der beiden Ehegatten enterbt sind – deren steuerlichen Freibeträge verschenkt.

Diese steuerlichen Nachteile können nun beispielsweise dadurch abgemildert werden, dass zwar grundsätzlich die Konzeption des Berliner Testaments beibehalten wird, sich also die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben, und die gemeinschaftlichen Kinder als Schlusserben einsetzen, jedoch die Kinder bereits am ersten Erbgang, z.B. mittels Vermächtnisse in Höhe des jeweiligen steuerlichen Freibetrags beteiligt werden.

U.U. könnten auch Enkelkinder zur Ausnutzung der Freibeträge mit Vermächtnissen bedacht werden. Ist das gewünscht sollten Vermächtnisse zugunsten von (minderjährigen) Enkeln durch eine Dauertestamentsvollstreckung bis zum Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (z.B. 25 Jahre oder berufsqualifizierender Abschluss) abgesichert werden.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Kinder bereits beim ersten Erbgang nicht nur als Vermächtnisnehmer, sondern bereits als Erben einzusetzen. Hierbei ist allerdings auf die Versorgung des überlebenden Ehegatten zu achten und insbesondere darauf, dass zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Kindern so wenig Streitpotential wie möglich geschaffen wird.

Gerade die Streitvermeidung sollte ein wesentliches Ziel der Testamentsgestaltung sein. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Testament, welches zu Streitigkeiten unter den Erben führt, verursacht nicht nur hohe Kosten, sondern beeinträchtigt auch nachhaltig den Familienfrieden. Eine vorsorgende Beratung ist daher allemal günstiger, als ein streitiger Erbprozess.

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Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Eine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann hierfür jedoch nicht übernommen werden, nicht zuletzt deshalb, weil die behandelte Materie sehr komplex und ständigem Wandel durch Gesetzgebung, Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen unterworfen ist.